INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN SCHLÜSSELZAHLEN
SCHWEINEMAST
Betriebstyp | Bei Betriebstyp wird zwischen Mastbetrieben mit Betriebszweigkontrolle und mit Gruppenkontrolle unterschieden. Das heißt nicht, daß die Gruppenkontrolle generell von der Betriebszweigkontrolle getrennt wird. Ein Zusammenführen beider Betriebstypen für die Auswertung ist nach wie vor möglich. Die Gruppenkontrolle hat hinsichtlich der Datenaufnahme einige Besonderheiten. Mit der Zuordnung einer eigenen Schlüsselzahl sollen diese Betriebe mit Gruppenkontrolle gekennzeichnet werden. |
Unter Betriebstyp 1 und 2 sind alle Betriebe zu erfassen, in denen eine korrekte und exakte Datenerfassung möglich war, die zwölf Monate unter Kontrolle standen und mindestens vier Kontrollen aufweisen. | |
Eine Zuordnung zum Betriebstyp 99 = sonstigedarf nur dann erfolgen, wenn folgende Bedingungen vorliegen: |
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a) Anzeigepflichtige Seuchen | |
b) Unter- oder Überschreitung der Grenzwerte (Zuordnung erfolgt automatisch) | |
c) Keine Datenerfassung über das volle Wirtschaftsjahr | |
d) bei Fütterung von Abfallfutter | |
Betriebstyp 30 beschreibt spezialisierte Jungsauenaufzuchtbetriebe und Betriebstyp 40 Schweinemastbetriebe mit jeweils ganzjährigem Abschluß (wie 1.), von denen ökonomische Daten aber nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. | |
Verbleib der Schlachttiere | Beim Verbleib der Schlachttiere müssen mindestens 90 % der Tiere einem Vermarkter zuzuordnen sein. Mit Genossenschaft sind z.B. die Viehverwertungsgenossenschaften gemeint. Gefragt ist hier die abrechnende Stelle |
Teilnahme Markenfleischprogramm | Hier ist einzutragen, ob der Betrieb an einem Markenfleischprogramm teilnimmt, ja oder nein. Mit dieser Schlüsselzahl soll die zeitliche Entwicklung der Beteiligung dargestellt werden. |
Geschlechtertrennung | Unter der Schlüsselzahl 10 werden die Betriebe eingetragen, die ausschließlich geschlechtssortiert mästen. |
Mit dem Wert 98 werden Betriebe gekennzeichnet, in denen keine Geschlechtertrennung erfolgt. | |
Stallbelegung | Unter der Schlüsselzahl 1 werden die Betriebe erfaßt, die in Vor- und Endmast jeweils das kontinuierliche Verfahren anwenden. Unter der Schlüsselzahl 2 werden die Betriebe erfaßt, die den Vormaststall im Rein-Raus-Verfahren betreiben, im Endmaststall aber kontinuierlich belegen. Unter der Schlüsselzahl 3 werden die Betriebe erfaßt, die in Vor- und Endmast jeweils das Rein-Raus-Verfahren betreiben. |
Unter der Schlüsselzahl 4 werden die Betriebe erfaßt, die ohne Vormaststall arbeiten und die Ferkel direkt in den Endmaststall einstallen, der im Rein-Raus-Verfahren betrieben wird. Unter der Schlüsselzahl 5 werden die Betriebe erfaßt, die den Gesamtbetrieb im Rein-Raus-Verfahren betreiben, d.h. alle Ställe und Abteile eines Betriebes werden gleichzeitig belegt. | |
Aufstallungsart Endmast | Mit der Änderung der EU-RL 01/630 (Haltung von Schweinen in Intensivtierhaltung) wird auch in Deutschland voraussichtlich ein teilperforierter Boden mit einer maximalen Perforation von 10 % gefordert werden. Um abschätzen zu können, wie schnell diese Forderung umgesetzt wird, sollte diese SZ gewählt werden, wenn bereits 90 % der Mastställe umgerüstet wurden. |
Obwohl der Tieflaufstall mit Einstreu gefahren wird, hier nicht die Schlüsselzahl 1 sondern 30 eintragen. | |
Herstellungsform des Futters | Unter Lohnmischung sind alle Betriebe zu erfassen, die keine eigene Mahl- und Mischanlage besitzen, aber eigenes Getreide verarbeiten lassen, in der Regel über eine fahrbare Anlage. |
Hauptfutterkomponente bei Eigenmischung (Basis 88 % Trockensubstanz) | Die Hauptfutterkomponente soll nur bei hofeigenen Mischungen berücksichtigt werden. Deshalb ist ein Alleinfutter, das von einem Mischfutterhersteller geliefert wird, unter 98 = kein (,da Alleinfutter)einzutragen. |
Bei Feuchtkomponenten (CCM, Brot u.ä.) muß der jeweilige Anteil in der Mischung auf lufttrockenes Futtter umgerechnet werden. Ein Futtermittel gilt dann als Hauptfutterkomponente, wenn es einen Anteil von mehr als 50 % einnimmt. Bei Substituten ist die Kombination von zwei oder mehr Komponenten (z.B. Maniok und Kleie) möglich, die Summe der Substitutenanteile muss größer als 50 % sein. | |
Eiweißträger bei Eigenmischung | Alle Betriebe mit Alleinfuttersind unter 98 zu erfassen. Eiweißkonzentrat muß mind. 44 % Rohprotein enthalten. Bei der Schlüsselzahl 30 "Soja und Aminosäurezusatz sind auch Zusätze gemeint, die über das Mineralfutter in die Mischung kommen. Der Zusatz von Lysin im Mineralfutter sollte 2 % nicht unterschreiten. |
Gezielte Beimischung von Futterergänzungskomponenten im Betrieb | Hier sind die aufgeführten Komponenten einzutragen, wenn sie mindestens 11 Monate (90 % des Jahres) eingesetzt wurden. |
Phasenfütterung | Wird ein Vormastfutter von der Einstallung bis ca. 40 kg eingesetzt, gilt dieser Bereich nicht als Phase. Einphasig bedeutet, daß nur ein Futtertyp von Mastbeginn ab ca. 40 kg bis Mastende eingesetzt wird. Werden zwei Futtertypen in der Mast eingesetzt, ist die SZ 20 zu wählen |
Mehrphasige Fütterung bedeutet, daß mindestens 4 Futtertypen eingesetzt werden oder nach der Grundstandardmethode gefüttert wird. | |
Fütterungstechnik Endmast | Es wird nur noch die Fütterungstechnik in der Endmast abgefragt, die Vormast bleibt unberücksichtigt. |
Unter 1 = Trockenfütterungsind sowohl rationierte Trogfütterung als auch Tagesration und ad-lib-Fütterung einzutragen. |
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Futterzuteilung in der Endmast | Unter rationierter Füterung ist sowohl eine Mengen- als auch eine Zeitbegrenzung zu verstehen. Ad libitum bedeutet, daß die Schweine ständig (24 Stunden) Futter angeboten bekommen. |
Einstallmetaphylaxe | Unter Einstallmetaphylaxefallen Maßnahmen gegen Atemwegs- und/oder Darmerkrankungen sowie Endo- und Ektoparasiten. |
Die Kosten für Wasser und Energie und die Gebäudekosten werden nicht mehr über eine Schlüsselzahl erfaßt, sondern als absolute Summe verbucht. Wenn keine einzelbetrieblichen Werte vorliegen, werden Anhaltswerte verwendet, über die sich die Erzeugerring jährlich abstimmen.
FERKELERZEUGUNG
Betriebstyp | zu 1: Nur Ferkelerzeugerbetriebe mit ganzjährigem Abschluß (12 Monate), Erfassung über Kontrollbericht von Hand bzw. über EDV-Programme, mindestens 5 Kontrollen und genauer Datenerfassung. |
Wenn eine korrekte Abrenzung zur eigenen Mast möglich ist, sind auch hier kombinierte Betriebe (Sauenhaltung und Mast) zu erfassen. | |
zu 2: Nur Ferkelerzeugerbetriebe ( wie 1.), die im Wirtschaftsjahr ca. 90 % der Ferkel als Absatzferkel verkauft haben. | |
zu 3: Ferkelerzeugerbetriebe, die im Wirtschaftsjahr weder dem Betriebstyp 1 noch dem Betriebstyp 2 eindeutig zuzuordnen sind. | |
zu 4: Ferkelerzeuger mit ganzjährigem Abschluß (wie 1.), ökonomische Daten stehen aber nicht oder nur teilweise zur Verfügung. | |
zu 20 und 21: Diesem Betriebstyp werden sämtliche Sauenvermehrungsbetriebe, die einen ganzjährigen Abschluß haben, zugeordnet. | |
Die Zuchtrichtung wird durch die Schlüsselzahlen 2 und 3 zugeordnet. | |
zu 30: Diesem Betriebstyp werden sämtliche Ebervermehrungsbetriebe, welche einen ganzjährigen Abschluß haben, zugeordnet. | |
zu 40: Diesem Betriebstyp werden die Herdbuchbetriebe, welche einen ganzjährigen Abschluß haben, zugeordnet. Diese Betriebe verkaufen sowohl Eber als auch Sauen und sind Mitglied eines Schweinezuchtverbandes. | |
zu 50: Diese Schlüsselzahl ist anzugeben, wenn das Arbeitsteilige System als ganzes ausgewertet wird. | |
zu 51 bis 55: Hier sind die Stufen der Arbeitsteiligen Ferkelproduktion anzugeben. | |
zu 99: Die Zuordnung zum sonstigenBetriebstyp darf nur dann erfolgen, wenn folgende Bedingungen vorliegen: |
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Abstammung der Sauen | Bei Kreuzungssauen (11 und 12) sind die an der Kreuzung beteiligten Rassen ausschlaggebend, der Genanteil der Rassen ist ohne Belang. |
Abferkelplätze | Die Anzahl der Abferkelplätze ist bei den Betriebsstammdaten einzugeben und zwar wie folgt: 0001 bis 9999. |
Verbleib der Ferkel | Mit dieser Schlüssezahl soll der Verbleib der Ferkel abgefragt werden. Werden die Ferkel direkt an einen Mastbestand geliefert, die Abrechnung erfolgt aber über Handel oder Genossenschaft, so ist die Schlüsselzahl 2 oder 3 einzutragen. Werden die Aufzuchtferkel direkt nur an einen Mastbetrieb (immer derselbe) verkauft, so ist die Schlüsselzahl 13 zu verwenden. |
Deckmanagement | zu 10: Der Eber wird in die Gruppenbucht getrieben. Eine Kontrolle der Belegung ist nicht sicher durchzuführen. |
zu 20: Unter Einzelbelegung ist die kontrollierte Belegung der Sau mit dem Eber zu verstehen. Dieses ist auf verschiedene Arten möglich, z. B. kann die Sau zum Eber getrieben werden, der Eber kann zur Sau getrieben werden oder die Belegung erfolgt z. B. im Gang. | |
zu 30: Werden die Sauen mit Zukaufsperma künstlich besamt, ist eine Zuordnung zu dieser Schlüsselzahl erforderlich | |
zu 34: Betriebe, die ihre Sauen mit Sperma aus betriebseigener Spermaproduktion künstlich besamen. | |
zu 99: Werden nicht ca. 90 % eines der oben genannten Verfahren erreicht, bzw. mehrere Verfahren beim Deckmanagement durchgeführt, ist die | |
Zahl 99 zu vergeben. | |
Trächtigkeitskontrolle mit Testgerät | Unter den Schlüsselzahlen 10 und 11 ist zu verstehen, daß regelmäßig die Trächtigkeitskontrolle mit dem Testgerät durchgeführt wird. Es wird noch einmal unterschieden zwischen dem regelmäßigen Test durch den Berater oder durch den Landwirt. Die Schlüsselzahl 20 ist einzutragen, wenn regelmäßig der Scannerdienst in Anspruch genommen wird. |
Stallbelegung bei säugenden Sauen (Absetzmanagement) | Diese Schlüssezahl fragt gleichzeitig zwei Bereiche ab. Zunächst ist der Einraumstall (Schlüsselzahl 1 und 2) von Abferkelabteilen zu unterscheiden (Schlüsselzahlen 10 und 11): Des weiteren wird zwischen dem kontinuierlichen Absetzen und der Rein-Raus Belegung unterschieden. Sind unterschiedliche Verfahren im Betrieb anzutreffen, ist die Schlüsselzahl 99 einzutragen. |
Besamungsmanagement | Technische Besamungshilfen sind hier ausschließlich Hilfen zur Auslösung / Verstärkung des Duldungsreflexes (Gurte, Sattel, Zangen etc.). |
Haltungsform der zu belegenden Sauen | Unter diesen Schlüsselzahlen ist nur nach den baulichen Konzepten gefragt, Es sind die Schlüsselzahlen nach der jeweiligen vorhandenen Haltungsform zu wählen. Unter dem Begriff Deckzentrumwird eine Abtrennung der güsten Sauen und der Eber von den tragenden Sauen verstanden. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, daß auch eine konsequente räumliche Trennung vorhanden ist, sondern es ist ausreichend, wenn z. B. an dem einen Ende des Wartestalles die güsten Sauen den Ebern direkt zugeordnet sind. |
Haltungsform säugender Sauen | Mit dieser Schlüsselzahl soll erfaßt werden, ob die gegenwärtig gewährten finanziellen Anreize zu einer Zuahme sog. alternativer Haltungsformen führen. Unter Bewegungsbucht sind hier Haltungsverfahren zu verstehen, in denen sich die Sau frei bewegen kann. Hierzu zählen auch solche Abferkelbuchten, in denen die Sau während und kurz nach der Geburt zum Schutz der Ferkel fixiert wird, dann aber für den Rest der Säügeperiode frei laufen kann. |
Betriebe mit Abferkelbuchten, in denen die Sau während der gesamten Säugeperiode in einem Ferkelschutzgitter steht, sind unter 12 einzutragen. | |
Haltung der abgesetzten Ferkel | Bei den Schlüsselzahlen 11 bis 13 wurde wird bei der Aufzuchtbucht zwischen der Haltungsform mit Einstreu und ohne Einstreu differenziert. Dieses ist bei der Eintragung der Schlüsselzahl besonders zu beachten. |
Kraftfutter für Sauen | zu 1: Unter dieser Schlüsselzahl ist sowohl die Eigenmischung als auch die Fütterung mit den Einzelkomponenten ohne besonderen Mischvorgang |
zusammengefaßt. | |
zu 4: Bei der Corn-Cob-Mix-Fütterung ist zu berücksichtigen, daß Corn-Cob-Mix über 4 Monate in der Mischung vorhanden ist. Trifft dies nicht zu, ist die Schlüsselzahl 99 einzutragen. | |
Fütterungstechnik bei tragenden Sauen | Hier wird die Art der Fütterung abgefragt. Falls verschiedene Systeme im Einsatz sind, ist die Schlüsselzahl 99 einzutragen. |
Impfprogramme | Mit dieser Schlüsselzahl soll der konsequente Einsatz von Impfprogrammen abgefragt werden. Unter konsequentem Einsatz sind folgende Impfungen zu verstehen: |
Werden alle Impfungen nur sporadisch, unregelmäßig und ohne System durchgeführt, ist die Schlüsselzahl 99 einzutragen. |
Die Kosten für Wasser und Energie sowie die Gebäudekosten werden als €-Beiträge direkt im PC-Programm erfasst. Sollten die Kosten nicht zugeordnet werden können, werden Pauschalwerte eingesetzt, die jährlich von den Erzeugerringe festgelegt werden.