Informationen der Erzeugerringe, die an der Datenbank teilnehmen
Diesen Bereich nutzen die Erzeugerringe für Nachrichten aus ihren Organisationen.
BRS News
12.10.2026
Stabile Nachfrage nach Schweinefleisch
SuS, Ausgabe 5.2026 - Der Schweinefleischkonsum in Deutschland zeigt sich stabiler, als manche Entwicklungen der vergangenen Jahre vermuten lassen. Zwar ist der Pro-Kopf-Verbrauch langfristig zurückgegangen, zuletzt hat er sich jedoch auf einem vergleichsweise konstanten Niveau eingependelt. 2025 wurden durchschnittlich 28,3 Kilogramm Schweinefleisch pro Person verzehrt. Damit bleibt Schweinefleisch mit einem Anteil von knapp 52 Prozent die wichtigste Fleischart in Deutschland. Auch der Blick auf das laufende Jahr stimmt zuversichtlich: Der endgültige Pro-Kopf-Verbrauch für 2026 wird zwar erst nach Jahresende feststehen. Die bisherigen Entwicklungen bei den Schweineschlachtungen deuten jedoch darauf hin, dass Schweinfleisch weiterhin ein fester Bestandteil auf dem Speiseplan ist. Für die Schweinebranche ist das eine positive Nachricht!
SuS, Ausgabe 5.2026 - Die gewebliche Zusammensetzung des Schweineschlachtkörpers bildet eine zentrale Datengrundlage für die Schlachtkörperbewertung, die Zucht und die Verarbeitung. Der letzte umfassende, repräsentative Zerlegeversuch liegt Jahre zurück. Seitdem haben sich Genetik, Fütterung, Zuchtziele und die Anforderungen der Fleischwirtschaft weiterentwickelt. Ob die bisherigen Daten die heutige Schweinepopulation noch ausreichend abbilden, ist daher eine berechtigte Frage. Ein neuer Zerlegeversuch würde aktuelle und belastbare Daten unteranderem über Fleisch, Fett, Knochen, Sehnen und Schwarte liefern. Diese Daten sind notwendig, um bestehende Klassifizierungs- und Schätzformeln zu überprüfen und an die heutige Schweinepopulation anzupassen.
12.10.2026
Europarecht – GMO und EmpCo
SuS, Ausgabe 5.2026 - § 168 der Gemeinsamen Marktordnung soll als ein Instrument zur Stärkung der Stellung landwirtschaftlicher Erzeuger innerhalb der Wertschöpfungskette dienen. Durch verbindlichere und transparentere Vertragsbeziehungen sowie die Bündelung des Angebots über Erzeugerorganisationen soll die strukturell schwächere Verhandlungsposition der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber Verarbeitung und Handel verbessert werden. Die Vorschrift beeinflusst damit nicht nur die Vertragsgestaltung, sondern mittelbar auch die Verteilung von Risiken, Verhandlungsmacht und Wertschöpfung entlang der Agrar- und Lebensmittelkette. Was zunächst gut gemeint ist, muss jedoch kritisch hinterfragt werden. Nur weil durch die Anwendung dieses Rechtsaktes eine Vertragspflicht besteht, heißt dies noch lange nicht, dass der Vertrag auch beide Parteien zufriedenstellt. Fakt ist, dass aktuell ein sehr großes Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung vorherrscht und einzelne Akteure dies auch bewusst auskosten. Wie Deutschland mit dieser europäischen Rahmengesetzgebung umgehen wird und ob auch vertragliche Mindestanforderungen seitens des Bunds erlassen werden könnten, steht aktuell noch zur Diskussion.
SuS, Ausgabe 5.2026 - Die Enttäuschung über das vorzeitige Aus des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) wurde immer wieder erklärt, denn der Rückfall zum Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) ist in den allermeisten Regionen Deutschlands ein erheblicher Rückschritt und damit eine Stallbaubremse. Auch die Erweiterung des potenziellen Fördertopfs in Niedersachsen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch eine gleichzeitige Anhebung der Förderbedingungen fast kein Landwirt in der Lage sein wird, Geld aus dem Programm zu beziehen. Im September 2026 kann zum BUT vorläufig zusammengetragen werden, dass von den 974 gestellten Anträgen zu diesem Zeitpunkt 492 bewilligt wurden. Die Höhe der beantragten Zuwendungen liegt bei rd. 806,6 Mio. €. Niedersachsen ist mit 333 Förderanträgen der größte Antragssteller, darauf folgt Nordrhein-Westfalen mit 249 Anträgen, Bayern (136) und Baden-Württemberg (131) liegen auf einem gleichen Niveau. 376 Landwirte beantragten eine Fördersumme von 500.000 – 2 Mio. €, 325 Landwirte beantragten eine Fördersumme von über 2 Mio. €, unter 500.000 € wurden von 133 Landwirten beantragt und über 5 Mio. € von 22 Landwirten. Viele Anträge befinden sich nun noch in der Prüfung – wann der finale Strich unter das Zahlenwerk gemacht werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.
12.10.2026
ITW stellt die Weichen
SuS, Ausgabe 5.2026 - Die Diskussionen um die nahe Zukunft der ITW sind beendet. Landwirtschaft, Schlachtung und der Lebensmitteleinzelhandel einigten sich im August auf eine Fortführung des Fonds und damit eine Verschiebung der Umsetzung des Wirtschaftsmodells bis zum Mai 2027. Hierfür werden Gelder genutzt, die bei der ITW schon vorliegen. Wichtig an dieser Stelle ist aber, dass sich alle Beteiligten für die Umsetzung der Nämlichkeit und des Wirtschaftsmodells aussprechen. Ein Abweichen oder zurückrudern kann hierbei nicht erwartet werden. Zuletzt erhöhte sich der Grad der Nämlichkeit erheblich durch verschiedene Informationsveranstaltungen und Aufrufe sich mit der Thematik zu beschäftigen. Fakt ist aber, dass die Verfügbarkeit nämlicher Ware regional sehr unterschiedlich ausfällt. Der nächste wichtige Meilenstein der ITW wird die Verlängerung / Neufassung der Branchenvereinbarung sein. Die bisherige Vereinbarung läuft Ende 2027 aus. Akteure der Landwirtschaft, Schlachtung und des LEH arbeiten an einer Fortführung.