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BRS News
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich dazu mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen Herausforderungen der Schweinehaltung und die Frage, welche Rahmenbedingungen die Betriebe für eine verlässliche Zukunft benötigen. Das BMLEH berichtet.
Niedersachsens Schweinehalter stehen weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Trotz des jüngsten Anstiegs des Schweinepreises bleibt die Nachfrage nach deutschem Schweinefleisch schwach, während internationale Krisen und veränderte Handelsströme den Markt belasten. Das Landvolk Niedersachsen fordert daher schnelle Unterstützung für die Betriebe und warnt vor einem weiteren Verlust der heimischen Schweinehaltung. Der LPD berichtet.
Rabobank erwartet bis Ende 2026 eine Neuausrichtung des globalen Schweinefleischmarktes. Überangebot und schwache Nachfrage belasten derzeit die Preise, während sich die internationalen Handelsströme verschieben und das Produktionswachstum in der zweiten Jahreshälfte nachlassen dürfte.
Dänemark plant umfassende Umwelt- und Tierwohlreformen in der Landwirtschaft. Die neuen Vorgaben könnten die Produktionsbedingungen für Schweinehalter deutlich verändern und sich über Dänemark hinaus auf den europäischen Schweinefleischmarkt und bestehende Handelsströme auswirken.
13.08.2026
Futtermangel durch Trockenheit: Bayern schafft weitere Spielräume für die Futtergewinnung
Angesichts der anhaltenden Futterknappheit schafft Bayern weitere Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, zusätzliche Flächen zur Futtergewinnung zu nutzen. So ist es beispielsweise möglich, freiwillige Brachen zur Futtergewinnung zu nutzen.
Das gilt auch für Flächen, die in bestimmte Öko-Regelungen, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder den Vertragsnaturschutz einbezogen sind. In diesen Fällen entfällt bei einer Nutzung zur Futtergewinnung allerdings die jeweilige Prämie. Beispiele hierfür sind freiwillige Brachen im Rahmen der Öko-Regelung 1a, Flächen der Vertragsnaturschutzmaßnahmen G12 und G13, Biodiversitätsstreifen der KULAP-Maßnahme K51 sowie Feldvogelinseln der KULAP-Maßnahme K60. Betriebe sollten vor der Nutzung entsprechender Förderflächen Kontakt mit ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt aufnehmen.
Das gilt auch für Flächen, die in bestimmte Öko-Regelungen, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder den Vertragsnaturschutz einbezogen sind. In diesen Fällen entfällt bei einer Nutzung zur Futtergewinnung allerdings die jeweilige Prämie. Beispiele hierfür sind freiwillige Brachen im Rahmen der Öko-Regelung 1a, Flächen der Vertragsnaturschutzmaßnahmen G12 und G13, Biodiversitätsstreifen der KULAP-Maßnahme K51 sowie Feldvogelinseln der KULAP-Maßnahme K60. Betriebe sollten vor der Nutzung entsprechender Förderflächen Kontakt mit ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt aufnehmen.