Informationen zur Nutzung der Datenbank
Die Datenbank ist grundsätzlich allen Beratungsorganisationen zugänglich,
- die den ER-Standard erfüllen,
- die die Daten veröffentlichen und
- die sich an der laufenden Finanzierung beteiligen.
Hiermit erklären sich die Beratungsorganisationen durch Unterzeichnung eines Vertrages einverstanden.
Darüber hinaus kann Interessenten ein tagesterminierter Demozugang eingerichtet werden. Diese Zugangsberechtigung gestattet einen Zugriff auf anonymisierte Daten eines beschränkten Datenumfanges. Das Einstellen eigener Daten ist innerhalb des Demozuganges nicht möglich.
Zusätzlich kann ein Datenbankzugang für wissenschaftliche Zwecke freigeschaltet werden. Hierfür ist aber die Zustimmung aller Erzeugerringe, die ihre Daten in die Datenbank eingestellt haben, erforderlich. Interessenten nutzen hierfür bitte das vorbereitete Formular.
Die Erzeugerringe haben sich auf folgendes Vorgehen verständigt:
- Anmelden des Teilnahmeinteresses mit vorbereitetem Faxvordruck
- Zusendung eines Datensatzes zur Prüfung der Datenqualität durch den ZDS (Daten dürfen nur in die Datenbank eingestellt werden, wenn die Daten nach dem Erzeugerringstand erfasst und ausgewertet wurden und bereits validiert und überprüft wurden.)
- Das Erzeugerring-Expertenteam entscheidet über die Aufnahme der Ringdaten in die Datenbank
- Unterzeichnung des Vertrages
- Bei positivem Entscheid wird der Ring inclusive Beratern in der Datenbank hinterlegt (hierfür sind zwei CSV-Dateien auszufüllen)
- Mit der Einbindung des Ringes können Zugangsdaten angefordert werden. Für die Übergabe der Daten ist eine Schnittstelle zu bedienen.
- Zum Einstellen der Daten wird ein für alle Ringe einheitlicher Stichtag festgelegt. Nach dem Stichtag dürfen nur die Daten von max. 10 % der Mitgliedsbetriebe in die Datenbank eingestellt werden. Diese Daten fließen allerdings nicht mehr in die überregionale Mittelwertberechnung ein!
- Der Zugriff auf die überregionalen Daten ist erst mit der Aktivschaltung der eigenen hochgeladenen Daten möglich (siehe Kurzanleitung)
Mit den Daten der Erzeugerring können kostenpflichtige Auftragsarbeiten (für Gutachten, Fachbeiträge in Zeitschriften usw.) durchgeführt werden. Hierfür ist das Einverständnis aller Erzeugerring erforderlich.